Nach dem Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung, können Sie online oder per Rückschein Ihre Briefwahlunterlagen anfordern.
IM RATHAUS
Nach dem Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung, können Sie vorab im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten wählen. Sie haben Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt?
Personalausweis genügt!
IM WAHLLOKAL
Am 01. November können Sie in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Auch hier gilt: Sollten Sie de Wahlbenachrichtigung verlegt oder vergessen haben, genügt der Personalausweis, um wählen zu
gehen!